Welche Rechte haben Sie nach dem KVKK?
Artikel 11 des türkischen Datenschutzgesetzes Nr. 6698 (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu) gewährt jeder Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, Rechte, die sie durch einen Antrag beim Verantwortlichen ausüben kann. Die folgende Tabelle fasst diese Rechte zusammen; maßgeblich ist der Gesetzestext selbst.
| Recht | Bedeutung |
|---|---|
| Auskunft über die Verarbeitung | Erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden |
| Informationsanspruch | Bei erfolgter Verarbeitung Informationen dazu verlangen |
| Kenntnis des Zwecks | Den Verarbeitungszweck erfahren und ob die Daten zweckgemäß verwendet werden |
| Kenntnis der Empfänger | Die Dritten innerhalb oder außerhalb der Türkei kennen, an die Daten übermittelt wurden |
| Berichtigung | Die Berichtigung unvollständig oder unrichtig verarbeiteter Daten verlangen |
| Löschung oder Vernichtung | Die Löschung oder Vernichtung der Daten unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen verlangen |
| Mitteilung an Dritte | Verlangen, dass Berichtigung, Löschung oder Vernichtung den Dritten mitgeteilt wird, an die Daten übermittelt wurden |
| Widerspruch | Einem für Sie nachteiligen Ergebnis widersprechen, das ausschließlich durch automatisierte Analyse Ihrer Daten entsteht |
| Schadensersatz | Ersatz eines Schadens verlangen, der durch rechtswidrige Verarbeitung Ihrer Daten entstanden ist |
Welche personenbezogenen Daten Sora Yazılım Teknolojileri zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen verarbeitet, erläutert der KVKK-Datenschutzhinweis.
Auf welchen Wegen können Sie Ihren Antrag einreichen?
Sie können Ihren Antrag auf einem der folgenden vier Wege einreichen; am einfachsten ist das Formular auf dieser Seite.
| Weg | Vorgehen |
|---|---|
| Antragsformular | Im Formular auf dieser Seite wählen Sie die Antragsart und beschreiben Ihr Anliegen |
| An kvkk@sora-ik.com; senden Sie möglichst von der E-Mail-Adresse, die Sie uns bereits mitgeteilt haben – das erleichtert die Identitätsprüfung | |
| Post | Mit unterschriebenem Schreiben an: Sora Yazılım Teknolojileri, Atatürk Mah. Ertuğrul Gazi Sk. Metropol İstanbul C1 Blok No: 2B İç Kapı No: 376, Ataşehir/İstanbul |
| KEP | (wird ergänzt) |
Wie füllen Sie das Antragsformular aus?
Das Formular ist in fünf Schritten ausgefüllt; Pflichtfelder sind nur Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Antragsart und Beschreibung.
- Geben Sie Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse ein; Telefonnummer und Zustelladresse sind freiwillig.
- Wählen Sie die Antragsart (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch).
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen im Beschreibungsfeld klar und verständlich, und nennen Sie den betroffenen Dienst oder Schriftverkehr.
- Wenn Sie möchten, füllen Sie das Feld für Ausweisangaben aus: die türkische Identifikationsnummer (T.C. Kimlik No) oder, für ausländische Staatsangehörige, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.
- Senden Sie das Formular ab; Sie erhalten eine automatische E-Mail, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt.
Warum sind Ausweisangaben freiwillig?
Das Feld für Ausweisangaben ist kein Pflichtfeld, weil wir Ihre Identität meist über die E-Mail-Adresse prüfen können, die Sie uns mitgeteilt haben. Das Kommuniqué über Verfahren und Grundsätze für Anträge an den Verantwortlichen (Veri Sorumlusuna Başvuru Usul ve Esasları Hakkında Tebliğ) zählt die türkische Identifikationsnummer (bei ausländischen Staatsangehörigen Staatsangehörigkeit und Reisepass- oder Ausweisnummer) zu den Angaben, die ein Antrag enthalten soll; deshalb bietet das Formular dieses Feld an. Können wir Ihre Identität über Ihre E-Mail-Adresse prüfen, benötigen wir diese Angabe nicht, und um nicht mehr personenbezogene Daten als nötig zu erheben, ist das Feld freiwillig. Ist eine Prüfung nicht möglich, können wir zusätzliche Angaben anfordern. Den aktuellen Text des Kommuniqués finden Sie auf mevzuat.gov.tr.
Wann und wie wird Ihr Antrag beantwortet?
Anträge werden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist beantwortet. Ihr Antrag wird angenommen oder unter Angabe von Gründen abgelehnt, und das Ergebnis wird Ihnen schriftlich oder elektronisch mitgeteilt; dieses Verfahren regelt Artikel 13 des Gesetzes Nr. 6698. Welche Wege Ihnen offenstehen, wenn Sie die Antwort für unzureichend halten, regelt Artikel 14 des Gesetzes.
An wen wenden Sie sich wegen Ihrer Daten im Sora-İK-Konto Ihres Arbeitgebers?
Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das Sora İK nutzt, ist für Ihre Mitarbeiterdaten Ihr Arbeitgeber der Verantwortliche; Sora İK verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (veri işleyen) im Auftrag Ihres Arbeitgebers. Anträge zu Ihrer Personalakte, Ihrem Urlaub, Ihrer Anwesenheitsliste oder Ihrer Lohnabrechnung richten Sie daher an Ihren Arbeitgeber. Wie sich die Rollen verteilen, erläutert die Sicherheitsseite.

